Im Jahr 2026 ändern sich in mehreren europäischen Ländern die Vorschriften zu Mautsystemen und Tachographen. Diese Änderungen betreffen in erster Linie gewerbliche Transportunternehmen und den kommerziellen Güterverkehr. Dennoch sollten sich auch Besitzer von Pferdetransportern gut informieren – besonders dann, wenn sie zu Turnieren, Trainingslagern oder längeren internationalen Fahrten ins Ausland reisen.
Der wichtigste Unterschied: Private Pferdetransporte können in vielen Fällen anders bewertet werden als gewerbliche Transporte. Es macht einen Unterschied, ob jemand sein eigenes Pferd zu privaten, sportlichen oder Hobbyzwecken transportiert, oder ob der Transport gegen Bezahlung, regelmäßig oder im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit erfolgt. Ab dem 1. Juli 2026 kann die Tachographenpflicht in der EU auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen betreffen. Nach Informationen der Europäischen Kommission gilt dies jedoch für Fahrzeuge, die im internationalen Güterverkehr gegen Entgelt eingesetzt werden.
Was ist ein Tachograph?
Ein Tachograph ist ein Aufzeichnungsgerät in Lkw und Bussen. Er erfasst zum Beispiel, wann der Fahrer gefahren ist, wann er Pause gemacht hat, mit welcher Geschwindigkeit das Fahrzeug unterwegs war und welche Strecke zurückgelegt wurde. Ziel ist es, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten kontrollieren zu können. Bei privat genutzten Pferdetransportern sollte daher zuerst geklärt werden, ob das Fahrzeug tatsächlich privat genutzt wird oder ob die Nutzung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden ist.
In den Niederlanden wird ab dem 1. Juli 2026 eine neue kilometerabhängige Lkw-Maut eingeführt. Sie gilt für niederländische und ausländische Fahrzeuge der Kategorien N2 und N3 über 3,5 Tonnen. Nach den offiziellen Informationen spielt es keine Rolle, wofür das Fahrzeug genutzt wird oder ob es beladen oder leer unterwegs ist. Bei Pferdetransportern über 3,5 Tonnen ist es deshalb besonders wichtig, die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeugkategorie zu prüfen.
Auch in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Schweden lohnt es sich, das jeweilige Mautsystem vorab zu prüfen. Die Höhe der Gebühren kann unter anderem vom zulässigen Gesamtgewicht, der Achsanzahl, der Emissionsklasse oder der CO₂-Kategorie des Fahrzeugs abhängen. In Frankreich ist eher mit jährlichen Anpassungen der Autobahngebühren zu rechnen als mit einer vollständigen Umstellung des Systems.
Vor der Abfahrt sollten Besitzer von Pferdetransportern daher drei Punkte prüfen: Welche Fahrzeugkategorie ist in den Zulassungsdokumenten eingetragen? Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht? Und handelt es sich um eine private Fahrt oder um eine Fahrt im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit? Besonders bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und bei internationalen Reisen empfiehlt es sich, zusätzlich die offiziellen Maut- und Verkehrsinformationen der jeweiligen Länder zu prüfen.
Insgesamt bedeuten die Änderungen im Jahr 2026 nicht automatisch neue Pflichten für jeden privat genutzten Pferdetransporter. Vor internationalen Fahrten ist eine sorgfältige Vorbereitung jedoch auf jeden Fall sinnvoll. Die wichtigste Frage lautet immer: Mit welchem Fahrzeug fahren wir, in welches Land reisen wir und zu welchem Zweck?
Nicht sicher, welche Vorschriften für Ihr Fahrzeug gelten? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die wichtigsten Punkte vor Ihrer Reise zu prüfen.